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Satzung

Eine Vereinssatzung ist bildlich gesprochen die Verfassung oder das Grundgesetz des Vereins. In ihr werden grundlegende Bestimmungen sowie die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, festgelegt. Das Vorhandensein einer Satzung ist zwingend notwendig für die Eintragung in das Vereinsregister.

Satzungskommission des Landesverbandes

 

Die Satzungskommission hat die Aufgabe, Vorschläge an den Landesverbandsvorstand zur Fortentwicklung der Satzung auszuarbeiten und Stellungnahmen zu eingebrachten Vorschlägen für die Änderung der Satzung zu erarbeiten.

Sie darf in diesem Zusammenhang die Satzungen aller im Landesverband organisierten Gliederungen beurteilen und auf die Konformität zur Bundes- und Landesverbandssatzung, sowie die steuer- und vereinsrechtlichen Grundlagen (Gesetze) prüfen und in dieser Form dem Entscheidungsgremium vorschlagen sowie Ergänzungen zu Anträgen einbringen.

Sie hat kein eigenes Antragsrecht, sie hat nur eine beratenden Funktion.

Die Mitglieder der Satzungskommission werden vom Landesverbandsvorstand ernannt.

Die Satzungskommission steht somit allen Gliederungen im Landesverband für Fragen rund um die Satzung zur Verfügung und die Mitglieder sind insgesamt über den Mailverteiler satzung(at)brandenburg.dlrg.de erreichbar.

 

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